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Kapitel 11
Rechtsfragen
Aufnahmen mit Kindern und Jugendlichen
Mit der Vollendung des 14. Lebensjahres müssen Eltern und Jugendliche den
Aufnahmen zustimmen. Für jüngere Kinder ist die Einverständniserklärung
der Eltern erforderlich, aber auch ausreichend. Ein Dreh der Nachbarskinder
auf der Schneepiste ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern – also keine
gute Idee. Verletzt werden in diesem Fall Persönlichkeitsrechte des Kindes
sowie der Schutz von personenbezogenen Daten. Ohne ausdrückliche Zu
stimmung ist der Dreh auf der Piste ebenso verboten wie ein Dreh im Kin
dergarten. Es sei denn, mit den Erziehungsberechtigten der »Kleinen« gibt
es präzise Absprachen zu den Aufnahmen und zur späteren Verwendung des
Materials.
Trotz der restriktiven Regeln der DSGVO gibt es Eltern, die Interesse haben,
auf Videoaufnahmen auch ihre Kinder zu sehen und im Kreis ausgewählter
Zuschauer zu zeigen.
Im Meer sozialer Medien
Bevor sich soziale Medien vom Tummel- und Tauschplatz privater Äuße
rungen zum medial hochgerüsteten Kampfgebiet im öffentlich geführten
Meinungsdiskurs wandelten, beschränkte sich die Weitergabe von Videopro
duktionen auf selbst gebrannte DVDs. Deren Herstellungs- und Vervielfälti
gungsaufwand engte schon aus ökonomischen Gründen die Reichweite – also
die Menge der Menschen, die durch ein Medium erreicht werden – deutlich
ein. Kein vernünftiger Mensch hätte in seinem Wohnviertel per Video-DVD
bekannt gemacht, dass der Filius ein Rotkäppchenkostüm für den Kinder
fasching bevorzugt. Die nicht unbegründeten Bedenken, dass »besorgte«
Nachbarn diese Verhalten Jahre später äußerst eigenwillig auslegen könnten,
ist verständlich und in keiner Weise lebensfremd.
Weshalb also Bilder und Videos aus dem familiären oder zumindest privaten
Umfeld in die ganze Welt »posten«? Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass
ständige und weltweite Präsens von jedermann wie ein Gottesurteil über den
Segnungen der Medienwelt schwebt.
Ganz im Sinne der Bekämpfung von Missbrauchsmöglichkeiten – und das
gilt besonders für Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen – ist (Selbst-)
Beschränkung nicht nur das Ziel gesetzlicher Regelungen, sondern technisch
sehr wohl möglich. Damit ist kein Zurück zur »Selbstgebrannten« (DVD) ge